Neuer Rückruf bei Daimler im Abgasskandal

Das Kraftfahrtbundesamt hat erneut Rückrufbescheide für Daimler Diesel-Fahrzeuge erlassen. Der Autobauer muss weltweit etwa 170.000 weitere Fahrzeuge wegen des Vorwurfs einer illegalen Abgastechnik zurückrufen, davon etwa 60.000 in Deutschland. Betroffen sind ältere Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5. Sie sollen seit Mitte 2014 nicht mehr produziert worden sein. Nach eigenen Angaben des Konzerns wächst somit die Zahl der manipulierten Autos und Vans auf etwas 580.000 in Deutschland.

Betroffene Fahrzeughalter werden demnächst schriftlich über offizielle Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes informiert. Wir raten davon ab, ein Softwareupdate durchführen zu lassen. Die Kanzlei Manes führt bereits seit Januar 2018 Verfahren bezüglich dieses Motorentyps gegen die Daimler AG mit dem Ziel, den getäuschten Kunden Recht zu verschaffen.

Zudem gibt es zahlreiche Urteile, in denen die vom Abgasskandal betroffenen Autohersteller auch ohne KBA-Rückruf zu Schadensersatzleistungen an die Kläger verurteilt wurden. Insbesondere im Hinblick auf den stetigen Wertverlust betroffener Fahrzeuge, empfehlen wir ausdrücklich schon vor einem offiziellen Rückruf mögliche Ansprüche überprüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. Die Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hat in den vergangenen Monaten eine neue verbraucherfreundliche Dynamik erhalten. Entscheidungen am Bundesgerichtshof und Äußerungen am Europäischen Gerichtshof betreffen nicht nur den Volkswagen-Konzern, sondern wirken sich auch auf Verfahren gegen die Daimler AG aus. Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgen als unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil in diesem ersten europäischen VW-Verfahren wird noch in diesem Jahr gerechnet. Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht.


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