Porsche Cayenne geht im Abgasskandal zurück - Kaufpreiserstattung

Die Audi AG muss einen von Abgasmanipulationen betroffenen Porsche Cayenne S Euro 5 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Paderborn aktuell mit Urteil vom 6. Mai 2021 entschieden (Az.: 3 O 5/21). Darüber hinaus hat der Kläger einen Anspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrags seit Erhebung der Klage, was dem Kläger mehrere tausend Euro zusätzlich beschert.


Das Urteil finden Sie hier.


Der Kläger hatte den Porsche Cayenne S Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2016 gekauft. Ein Jahr später ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf an. Das KBA ordnete eine Funktion der Motorsteuerungssoftware als unzulässige Abschalteinrichtung ein, die entfernt werden müsse. Im Oktober 2017 gab die Behörde ein entsprechendes Software-Update frei.

Der Kläger machte aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatzansprüche geltend. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätte er das Fahrzeug nicht gekauft.

Das LG Paderborn gab der Klage weitgehend statt. Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger konkludent getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Er habe daher Anspruch auf Schadensersatz. Audi, als Herstellerin des mangelhaften Motors, müsse den Cayenne zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, entschied das Gericht.


Zur Begründung führte das LG Paderborn aus, dass die verwendete Motorsteuerungssoftware als unzulässige Abschalteinrichtung zu qualifizieren sei und daher der Verlust der Typengenehmigung gedroht habe. Ein Käufer dürfe davon ausgehen, dass ein Fahrzeug die Zulassungskriterien erfülle und im Straßenverkehr uneingeschränkt genutzt werden könne. Das sei hier aber durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht der Fall.

Die Abgaswerte seien aus Gewinnstreben manipuliert worden, so das Gericht. Bei den Dieselmotoren im Volkswagen-Konzern, jedenfalls bei den Motoren, die von einem bestandskräftigen Rückruf des KBA betroffen sind, könne „von einem auf Verschleierung angelegten Gesamtverhalten die Rede sein, das eine besonders verwerfliche Gesinnung erkennen lässt“, fand das LG Paderborn deutliche Worte.

Dem Kläger sei schon mit Abschuss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es liege auf der Hand, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das Gericht.

In allen Fällen, in denen das Kraftfahrt-Bundesamt Rückrufe wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen erlassen hat, stehen die Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die geschädigten Käufer gut. Dies gilt sogar dann, wenn das betreffende Fahrzeug bereits weiterveräußert wurde.


Kontaktieren Sie uns und lassen Sie Ihre Ansprüche kostenfrei durch uns überprüfen.


Erfahren Sie mehr über den Abgasskandal bei Porsche, Audi und VW:


Porsche ist Spitzenreiter beim Dieselbetrug


Abgasskandal EA 288 - OLG Naumburg spricht Schadenersatz zu

zurück zu den Neuigkeiten

E-Mail
Anruf
Infos