Wie die „Bild am Sonntag“ in ihrer letzten Ausgabe berichtet, besteht der Verdacht, dass 260.000 Mercedes Sprinter vom Dieselskandal betroffen sein sollen. Aus einem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) an Daimler vom 25. September 2019 soll hervorgehen, dass auch in den Sprintern eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde.
Die unzulässige Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide nur auf dem Prüfstand eingehalten wird. Verlässt das geprüfte Fahrzeug jedoch den Prüfstand, schaltet es wieder in den realen Betrieb und stößt viel mehr aus, als eigentlich erlaubt. Ein Konzernsprecher von Daimler bestätigte bereits, dass diesbezüglich ein Anhörungsverfahren eröffnet wird.
Konkret betroffen sind die Vorgängermodelle des aktuellen Sprinters mit dem Diesel-Motor OM651 der Euro-5-Norm. Diese wurden bis 2016 hergestellt. Europaweit sind 260.000 Sprinter betroffen. Allein in Deutschland soll es sich um 100.000 Fahrzeuge handeln.
Zwar gibt es aktuell noch keinen offiziellen Rückruf für die betroffenen Sprinter. Allerdings bedarf es zur Geltendmachung seiner Ansprüche gegen Mercedes (Daimler AG) eines solchen auch nicht. So gibt es zahlreiche Urteile, in denen die vom Abgasskandal betroffenen Autohersteller auch ohne KBA-Rückruf zu Schadensersatzleistungen an die Kläger verurteilt wurden. Insbesondere im Hinblick auf den stetigen Wertverlust betroffener Fahrzeuge, empfehlen wir ausdrücklich schon vor einem offiziellen Rückruf seine Ansprüche überprüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.
zurück zu Neuigkeiten