Ein weiteres Urteil unterstreicht die Rechte von Verbrauchern im Diesel Abgasskandal. Der geschädigte Kläger kann seinen Kaufpreis zurückfordern und das manipulierte Fahrzeug unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zurückgeben. Das Landgericht Ravensburg entschied, dass es dabei auch nicht darauf ankommt ob im Einzelnen für den Kläger die Einhaltung bestimmter Grenzwerte bei der Kaufentscheidung im Vordergrund stand […]. Die Emissions- und Verbrauchswerte bilden regelmäßig eine Grundlage für die Kaufentscheidung. Diese Angaben hatten damit auf die Kaufentscheidung des Klägers Einfluss, ohne dass es darauf ankommt, ob er im Verkaufsgespräch konkret geäußert hat, ein besonders schadstoffarmes Fahrzeug erwerben zu wollen oder es für ihn der entscheidende, den Kaufentschluss beeinflussende Umstand darstellte.
Das Gericht beschreibt die vorsätzliche arglistige Täuschung zur Gewinnerzielung als verwerflich und demnach sittenwidrig. Der Hersteller zeige Gleichgültigkeit im Hinblick auf die insoweit geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt.
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