Neues im Dieselskandal vor dem Bundesgerichtshof - Entscheidung vertagt, aber die Richtung ist klar


Der Bundesgerichtshof hat am Montag, den 8. Mai 2023 weiter zu den rechtlichen Auswirkungen des Dieselskandals verhandelt. Das Urteil über den (Umfang) etwaiger Schadensersatzansprüche für Käufer betroffener Fahrzeuge wurde jedoch auf den 26. Juni 2023 vertagt.


In der Verhandlung ist jedoch die neue Auffassung des Bundesgerichtshofes in Reaktion auf die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bereits klar geworden:
Der Senat in Karlsruhe werde dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 wohl Folge leisten müssen. In diesem heißt es, dass bereits der fahrlässige Einbau illegaler Abschalteinrichtungen zu Schadensersatzansprüchen führt. Dies wird wohl auch gelten, wenn in dem betreffenden Fahrzeug ein sogenanntes Thermofenster verbaut ist. Bislang hatten deutsche Gerichte sowie der Bundesgerichtshof überwiegend einen Schadenersatzanspruch von Fahrzeugkäufern gegen Autohersteller nur dann zugesprochen, wenn diese das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und damit im Ergebnis auch die Käufer vorsätzlich über die verbaute unzulässige Abschalteinrichtung getäuscht hatten, d.h. eine Umschaltlogik verbaut worden ist.


Zudem musste den Fahrzeug- und Motorenherstellern ein vorsätzliches und sittenwidriges Handeln nachgewiesen werden. Dies führte in der Gerichtspraxis zu Unwägbarkeiten, da der Käufer eines manipulierten Fahrzeugs in aller Regel keinen Einblick in die konkreten Abläufe des Motorenherstellers hat. Diese rechtliche Hürde wird in Zukunft ebenso entfallen.
Wenn Sie ein Diesel-Fahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung fahren, können Sie von den kommenden Urteilen profitieren. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr manipuliertes Diesel-Fahrzeug bereits verkauft haben. Wer ein manipuliertes Auto (neu oder gebraucht) gekauft hat, wird folglich dafür entschädigt, und das unabhängig davon, ob für Ihr Fahrzeug bereits ein Rückruf angeordnet wurde oder noch nicht.


Erweiterung des Schadensersatzes: Auto behalten und trotzdem Geld erhalten


Meist leer ausgegangen sind in Vergangenheit diejenigen, bei denen das entsprechende Gericht davon ausgegangen ist, dass der Motorenhersteller nicht vorsätzlich sittenwidrig gehandelt hat.  Der BGH tendiert nun in diesen Fällen (Thermofenster, Fahrlässigkeit) zu einer Art des „kleinen Schadensersatz“. Dies bedeutet konkret, dass Sie zukünftig Schadensersatz verlangen und gleichzeitig ebenso das Fahrzeug behalten können. Weiterhin kann der Hersteller dazu verpflichtet werden, auch für noch nicht absehbare Schäden in der Zukunft zu haften, z.B. drohende Betriebsuntersagungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Für betroffene Fahrzeuginhaber ist dies von erheblichem Vorteil, denn so können Sie sich bereits jetzt vor einer drohenden Stilllegung Ihres Fahrzeugs schützen, ohne das Risiko, dass dieser Anspruch verjährt.

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie vom „Diesel-Abgasskandal“ betroffen sind und wie wir Sie ggf. bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können. Kontaktieren Sie uns!

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