Im Dieselabgasskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine neue Grundsatzentscheidung gefällt und einen Schadensersatzanspruch für Kunden, die ein Dieselfahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung erworben hatten, bejaht. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März geurteilt hatte, dass die für die Zulassung von Dieselfahrzeugen einschlägige EU-Richtlinie auch den Verbraucher schützen soll, hatte sich auch der BGH mit dieser Frage auseinandersetzen müssen.
I. Wem steht nun Schadensersatz zu?
Die Richter und Richterinnen am BGH bestätigten den Vertrauensschutz der Verbraucher, die ein in der Europäischen Union zugelassenes Fahrzeug kaufen. Insbesondere sollen die Kunden darauf vertrauen können, dass ein solches KFZ alle rechtlichen Vorgaben – also sowohl nationales als auch EU-Recht – erfüllt. Beim Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung würde dieses Vertrauen der Kunden enttäuscht.
Im Ergebnis heißt das: Wer ein Fahrzeug gekauft hat, dass mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, hat einen Anspruch auf Entschädigung. Laut der Meinung einiger Experten trifft das auf alle Diesel Autos zu, die zwischen 2000 und 2018 gebaut wurden.
Nach den neuen Urteilen von EuGH und BGH kommt auch nicht mehr auf eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Verbraucher an. Es ist ausreichend, wenn die Hersteller mit dem Einbau der illegalen Abschalteinrichtung das EU-Recht in fahrlässiger Art und Weise gebrochen haben.
II. Wie hoch fällt der Schadensersatz nun aus?
Den betroffenen Kunden steht nun ein Schadensersatzanspruch in Höhe von mindestens 5 Prozent und maximal 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zu. In dieser Frage hat sich der BGH klar festgelegt. Das Auto soll man behalten dürfen.
Vorteile: Die Richter können nun im Einzelfall entscheiden, wie viel Entschädigung dem Verbraucher im vom BGH festgelegten Rahmen zusteht. Es muss kein kosten- und zeitaufwändiges Gutachten mehr erstellt werden, dass den tatsächlichen Schaden feststellt. Dadurch sollten die Verfahren beschleunigt und vereinfacht werden.
Nachteile: Der BGH hat die Entschädigung am unteren Ende des Rahmens angesetzt, was laut der Meinung vieler Experten deutlich zu wenig für eine faire Kompensation ist. Darüber hinaus ist das Stilllegungsrisiko nach wie vor nicht vom Tisch. Insbesondere weil sich die Deutsche Umwelthilfe nach wie vor in einem verwaltungsgerichtlichen Berufungsverfahren gegen das Kraftfahrtbundesamt befindet, in dem sie die Zulassungsbescheide für die Dieselmotoren mit dem sogenannten Thermofenster angreift. Erstinstanzlich hatte das Verwaltungsgericht Schleswig das Thermofenster generell als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Sollte dieses Urteil bestätigt werden, droht Fahrzeugen in Millionenzahl ein amtlicher Rückruf.
III. Was sollten die Eigentümer von Dieselfahrzeugen jetzt tun?
Die Rechtschutzversicherungen werden nun wieder sehr viel einfacher einer Kostenübernahme für ein entsprechendes Verfahren zustimmen. Auch das Prozessrisiko an sich ist gesunken, weil die Instanzgerichte nicht so leicht entsprechend Ihrer eigenen Rechtsauffassung, von der des BGH abweichen können.
Daher raten wir trotz der unserer Ansicht nach deutlich zu niedrigen Höhe des Schadensersatzes dazu, die neue Klarheit in der Rechtsprechung zu nutzen und das Geld mitzunehmen. Insbesondere dann, wenn man sein Auto vielleicht trotz unzulässiger Abschalteinrichtung eher ungern an den Hersteller zurückgeben möchte. Darüber hinaus sollten die Verfahren von nun an deutlich schneller vonstattengehen, da die Ermittlung des Schadensersatzes vereinfacht wurde und den Herstellern in der Verteidigung kaum noch Spielraum bleibt. Auch der Abschluss eines Vergleichs ist nun wieder wahrscheinlicher.
Im Ergebnis waren die Aussichten auf Schadensersatz im Abgasskandal also nie besser.
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