Weitreichendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Eigentümer von Fahrzeugen mit unzulässiger Abgastechnik wie Thermofenstern können von Hersteller Schadenersatz verlangen

 

Der EuGH entschied, dass das Verwenden von Thermofenstern zur Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen ist unzulässig. Die Richter betonten im Urteil das Überwiegen der individuellen Interessen des Käufers gegenüber der Automobilindustrie. Die Mitgliedstaaten müssten daher vorsehen, dass der Käufer eines solchen Fahrzeugs gegen den Hersteller einen Anspruch auf Schadensersatz hat.


Die Pressemitteilung des EuGH steht für Sie hier zum download bereit!


Für Deutschland dürfte diese Entscheidung weitreichende Folgen haben. In seinem Grundsatzurteil vom Mai 2020 hatte der Bundesgerichtshof Betroffenen nur Ansprüche zugestanden, wenn eine sittenwidrige und vorsätzliche Täuschung vorlag. In der ursprünglichen Klage aus Deutschland wird Daimler aufgrund des EuGH-Urteils nun Schadenersatz an einen Mercedes-Benz-Fahrer zahlen müssen.


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