Die Klägerin in dem Verfahren (Az.: 13 O 3213/21) hatte 2016 ein Wohnmobil gekauft, dass auf einem Fiat Ducato aufbaut, der über den Motor 2,3 l Multijet 110 kW 2287 ccm verfügt. Nachdem bekannt wurde, dass auch Fiat in seinen Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet, reichte sie im Oktober 2021 Klage ein.
Die Klagepartei machte im Verfahren geltend, dass das Kraftfahrtbundesamt unter anderem bei der streitgegenständlichen Motorenvariante eine Funktion festgestellt habe, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nach einer Motorlaufzeit von ca. 22 Minuten und abhängig von der Umgebungstemperatur verringert oder deaktiviert wird. Darüber hinaus wurde auch das On-Board-Diagnose (OBD) System so eingestellt, dass es manipulierte Warnmeldungen ausgibt.
Das Kraftfahrbundesamt stufte diese Funktionen als illegale Abschalteinrichtung ein. Da die italienische Typengenehmigungsbehörde auf Ersuchen des Kraftfahrtbundesamtes nicht tätig werden wollte, hat die Europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet.
Gericht gibt der Klage nahezu vollumfänglich statt
Das Landgericht München II schloss sich am Ende ganz überwiegend der Argumentation der Klägerin an. Die Kammer gab dem Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB statt.
Sie sah es als erwiesen an, dass Fiat seine Kunden getäuscht habe, indem sie bei Ihren Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung verbauten, und schloss sich auch in dieser Hinsicht dem Klägervortrag und der Wertung des Kraftfahrtbundesamtes an. Das Gericht war in seinem Urteil der Meinung, dass die Täuschung der Klagepartei vorsätzlich erfolgte, da die Funktion der Software kein Zufällig eingetretener nicht bemerkter Nebeneffekt sei, sondern von den entsprechenden bei Fiat hierfür zuständigen Personen bewusst verwendet worden sei.
Auch die Sittenwidrigkeit wurde vom LG klar mit der Argumentation bejaht, dass die Beklagte den Verbraucher in der Absicht getäuscht habe Ihre Fahrzeuge kostengünstiger in den Verkehr zu bringen mit der Folge, dass der Verbraucher eine hohe Summe für ein Fahrzeug ausgebe, welches mangels Gesetzeskonformität von den Behörden mit einem Fahrverbot hätte belegt werden können.
Auch bei Fiat bleibt der Abgasskandal spannend
Auch bei Fiat bleibt es in puncto Schadensersatzansprüche für Verbraucher spannend. Der BGH wird am 26. Juni 2023 eine Grundsatzentscheidung zur Thermofenster-Frage fällen. Auch wenn es sich dort um ein Fahrzeug des VW-Konzerns handelt, wird das Urteil auch Auswirkungen auf den Fiat-Abgasskandal haben, denn auch hier geht es um verwendete Thermofenster.
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