Weitere Mercedes-Motoren vom Abgasskandal betroffen 

Der Spiegel berichtete am vergangenen Freitag von zwei weiteren Abschalteinrichtungen, die die Daimler AG dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) melden musste.

Betroffen von dem drohenden Rückruf sind diesmal insbesondere Modelle mit kleineren Diesel-Motoren. Der Motorentyp OM 607- von Renault produziert und bei Mercedes größtenteils in die Modelle der A- der B sowie der CLA-, und GLA-Klasse und dem Modell Citan verbaut – ist bereits seit längerem heftiger Kritik aus Fachkreisen ausgesetzt.

Bereits im Jahr 2016 hatte die unabhängige Forschungsinstitution ICCT festgestellt, dass die Motoren des Typs OM 607 die Abgasrückführung zur Minderung von Stickoxiden bei Außentemperaturen unter 17 Grad Celsius verringern, um den Motor zu schützen. ICCT wies kritisch darauf hin, dass in Europa in einem langen Zeitraum eines Jahres die Temperaturen unter 17 Grad lägen und nicht nachvollziehbar sei, warum Bauteile entsprechend geschützt werden müssten.

Von der Deutschen Umwelthilfe e.V. vorgenommene Tests kamen außerdem zu dem Ergebnis, dass der in den streitgegenständlichen Fahrzeugen verbaute Motor OM 607 den für den NOx-Ausstoß zulässigen Grenzwert um 1.300 % übersteigt, so dass mit diesem Motor ausgestattete Fahrzeuge nicht zulassungsfähig sind. 


Betroffene Fahrzeughalter werden demnächst schriftlich über offizielle Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes informiert. Wir raten davon ab, ein Softwareupdate durchführen zu lassen. Die Kanzlei Manes führt bereits seit Januar 2018 Verfahren bezüglich dieses Motorentyps gegen die Daimler AG mit dem Ziel, den getäuschten Kunden Recht zu verschaffen.

Zudem gibt es zahlreiche Urteile, in denen die vom Abgasskandal betroffenen Autohersteller auch ohne KBA-Rückruf zu Schadensersatzleistungen an die Kläger verurteilt wurden. Insbesondere im Hinblick auf den stetigen Wertverlust betroffener Fahrzeuge, empfehlen wir ausdrücklich schon vor einem offiziellen Rückruf mögliche Ansprüche überprüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.


Gerne unterstützen wir Sie und informieren Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstprüfung über Ihre Rechte. Kontaktieren Sie uns!


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