Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank am 7. Januar 2020 zwölf weitere Rückrufe für Mercedesfahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die Rückrufe nennt das KBA die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Damit weitet sich der Abgasskandal um die Fahrzeuge des Daimler Konzerns aus.
Welche Fahrzeuge sind durch diese aktuellen Rückrufe betroffen?
Betroffen von der aktuellen Rückrufanordnung sind die folgenden Mercedes-Modelle:
- E-Klasse, Baujahr 2012 – 2016
- S-Klasse, Baujahr 2013 – 2017
- M-Klasse, Baujahr 2012 – 2016
- CLS-Klasse, Baujahr 2014 – 2018
- GLE-Klasse, Baujahr 2015 – 2018
- C-Klasse, Baujahr 2013 – 2016
- SLK-Klasse, Baujahr 2015 – 2017
Die Abschalteinrichtungen müssen jetzt durch ein Software-Update entfernt werden. Betroffene Autobesitzer sollten sich vor dem Aufspielen des Updates aber von einem im Abgasskandal erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. In vielen Fällen führen die Änderungen in der Motorsteuerungssoftware zu erheblichen Beeinträchtigungen.
Nicht nur in rechtlicher, sondern auch in technischer Hinsicht drohen Nachteile, wie beispielsweise höherer Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch, verrußte AGR-Filter, geringere Leistung und veränderte Motorengeräusche. Außerdem sind die Langzeitfolgen der Nachrüstung völlig unbekannt. Und schließlich können vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichen finanziellen Verlusten verkauft werden.
Wenn Sie ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft haben, kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Daimler AG in Betracht. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt. Immer mehr Gerichte bewerten die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen als sittenwidrig.
Wir bieten Ihnen kostenfrei an, zunächst zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich mit einem amtlichen Rückruf des KBA belegt ist. Wenn dies der Fall ist, besprechen wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und stellen ggf. auch kostenfrei eine sog. Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.
Gerne unterstützen wir Sie und informieren Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstprüfung über Ihre Rechte. Kontaktieren Sie uns!
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