OVG Schleswig-Holstein bestätigt: Opel muss Rückruf des KBA sofort umsetzen

Von dem Rückruf des Kraftfahrtbundesamt (KBA) wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen sind die Opel-Modelle Zafira 1,6 und 2,0 Liter CDTi, Insignia 2,0 CDTi und Cascada 2,0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016 betroffen.

Bereits am 17. Oktober 2018 ordnete das KBA für die genannten Fahrzeuge den Rückruf an. In den vom Rückruf diesen seien so genannte Thermofenster verbaut, die die Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad Celsius bewirken. Dies ist nach EU-Recht nicht zulässig.

Opel stellte gegen den Bescheid des KBA einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Dieser Antrag blieb jedoch erfolglos (Az. 3 B 127/18). Daraufhin legte Opel Beschwerde ein. Auch in zweiter Instanz blieb Opel allerdings erfolglos, so bestätigte das OVG Schleswig-Holstein das Urteil aus erster Instanz (Az. 5 MB 3/19). Die Anordnung des Rückrufs ist damit sofort vollziehbar.

Opel muss den Rückruf somit umgehend umsetzen.

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