Das Steuerrecht befasst sich mit der Gesamtheit der Rechtsnormen unserer Rechtsordnung, die sich – im weitesten Sinne – auf Steuern beziehen. Diese schaffen und regeln die Rechtsbeziehungen (Rechte und Pflichten) zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den ihnen unterworfenen natürlichen und juristischen Personen, dem Steuerpflichtigen.
Wir unterstützen Sie bei der steuerrechtlichen Planung in Ihrem Unternehmen. Wir beraten hinsichtlich der Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Wir begleiten Sie bei der Planung, wie Sie Ihre Vermögenswerte steuereffizient übertragen können. Zu den Rechtsgebieten gehören u.a. das Abgabenrecht, Bewertungsrecht, Umsatzsteuer, Vereinsbesteuerung, Kommunalsteuern, Betriebsprüfung, Gewerbesteuer, Erbschaft- bzw. Schenkungssteuern, Einkommensteuer und Lohnsteuer. Kontaktieren Sie uns.