Der Dieselskandal bei VW weitet sich aus. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ließ am 3. Dezember 2019 die Geschäftsräume des Autobauers in Wolfsburg durchsuchen. Im Zentrum der Ermittlungen stehen Fahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 288. Dabei handelt es sich um einen Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors des Typs EA 189.
VW hat die Razzia bestätigt und betont, dass sich die Ermittlungen gegen Einzelpersonen im Zusammenhang mit dem Dieselmotor EA 288 richten. Allerdings hält der Konzern die Ermittlungen für unbegründet. Technische Sachverhalte seien den Behörden frühzeitig und proaktiv offengelegt worden. Zudem hätten Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts im Jahr 2016 keinerlei Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen bei diesem Motortyp ergeben. Mit dem Hinweis auf laufende Ermittlungen äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht näher zu der Durchsuchung.
Der Verdacht, dass VW auch beim Motor des Typs EA 288 Abgaswerte manipuliert haben könnte, ist nicht neu. Bereits im April 2019 wurde der VW T6 2.0 TDI vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen Überschreitung der zulässigen Stickoxid-Grenzwerte zurückgerufen (den Rückruf-Bescheid können Sie hier unter „VW-Modelle mit Motor EA 288“ einsehen, https://diesel-abgas.de/download). Zudem hatte im September der SWR bereits berichtet, dass auch in diesem Motortyp möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sich dabei auf interne VW-Dokumente berufen.
Demnach soll eine Software über eine „Zykluserkennung“ für die auf Prüfständen verwendeten Fahrkurven verfügen. Nur in der Prüfungssituation würde eine ausreichende Menge AdBlue für die Abgasreinigung eingespritzt, sodass die Abgaswerte den Vorschriften entsprechen, während die Zufuhr im realen Straßenbetrieb gedrosselt werde.
VW hat die Vorwürfe dementiert und betont, dass Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 keine Zykluserkennung und somit auch keine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung haben.
Auch die Gerichte beschäftigen sich bereits mit dem Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 288. Das Landgericht Wuppertal hat beispielsweise Beweisbeschluss erhoben. Nun soll ein Sachverständigengutachter klären, ob eine illegale Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt.
„Nach den Enthüllungen des SWR und der Razzia der Staatsanwaltschaft gerät VW im Abgasskandal weiter unter Druck. Es deutet einiges darauf hin, dass auch beim Motortyp EA 288 Abgaswerte manipuliert wurden. Betroffene VW-Kunden können daher wie schon beim Vorgängermotor EA 189 Schadensersatzansprüche geltend machen
VW sowie seine Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat verwenden den Dieselmotor des Typs EA 288 seit 2012 bei vielen beliebten Modellen. Folgende Fahrzeuge können betroffen sein:
Hubraum Kürzel
| VW | Audi | Seat | Škoda |
1.4 TDI | Polo V | A1 8X | Ibiza, Toledo IV | Fabia III, Rapid |
1.6 TDI | Golf VII, Golf Sportsvan, Jetta VI, Touran II, T-Roc, Passat B8, Polo VI | A1 8X, A3 8V, Q2 GA | Leon III, Toledo IV, Ateca, Arona | Oktavia III, Rapid, Superb III, Karoq |
2.0 TDI | Beetle, Golf VII, Golf Sportsvan, Jetta VI, Tiguan, Tiguan II, T-Toc, Sharan II, Passat B8, CC, Scirocco III, Arteon | A1 8X, A4 B8, A4 B9, A5 F5, A6 C7, Q2 GA | Leon III, Ateca, Alhambra II, Tarraco | Oktavia III, Superb III, Kodiaq (RS), Karoq |
2.0 TDI Nutzfahr-zeuge | T6, Caddy, Crafter, Amarok |
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