Der Oktober bringt positive Neuigkeiten für Betroffene des VW-Abgasskandals mit sich.
Erstmals wurde VW in einem Verfahren vor dem OLG Oldenburg zur Zahlung eines Schadensersatzes im Abgasskandal verurteilt.
Als erstes niedersächsisches Oberlandesgericht, vertrat das OLG Oldenburg die Ansicht, dass VW seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig nach § 826 BGB geschädigt habe, indem es eine illegale Abschalteinrichtung in seinen Dieselfahrzeugen verbaut hat.
Darüber hinaus wurden der Klägerin im genannten Verfahren deliktische Zinsen, die sich jährlich auf 4 % auf den Kaufpreis belaufen, zugesprochen. Die deliktischen Zinsen werden von dem Kaufdatum an bis zur Rechtshängigkeit des Verfahrens berechnet und können schnell zu einer nicht unbeachtlichen Summe anwachsen. Das Urteil des OLG Oldenburg ist somit sehr verbraucherfreundlich und durchkreuzt zudem die bisherige Verfahrensstrategie von VW. So versuchte VW bislang, durch langwierige interne Sachverhaltsaufklärung und Prozessführung, den wirtschaftlichen Schaden auf die vom Abgasskandal betroffenen Kunden aufzulasten. Die Tatsache, dass immer mehr Oberlandesgerichte, wie auch das OLG Oldenburg, den Klägern die deliktischen Zinsen in Höhe von jährlich 4 % auf den Kaufpreis zusprechen, verspricht für die Zukunft eine verbraucherfreundliche Änderung der durch VW betriebene Verfahrenspraxis.