Das Zivilrecht bzw. Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (Personen). Hierzu gehören die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, sowie einige Spezialgesetze wie beispielsweise das Handelsgesetzbuch. Zum Zivilrecht gehört vor allem das Recht der vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, also z.B. das Vertragsrecht im Allgemeinen, das Kauf- und Werkvertragsrecht aber auch das Recht der Schadenersatzansprüche bei Rechtsverletzungen aus unerlaubter Handlung (bei Schädigung durch Dritte) oder das Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum u.a.). Daneben regelt das Zivilrecht auch Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung von Beeinträchtigungen (z.B. im Ehrschutz oder Nachbarrecht). Besondere Expertise haben wir im Bereich des Widerrufs von Darlehensverträgen sowie der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen im sogenannten Diesel Abgasskandal vorzuweisen. Hier haben wir bereits hunderte erfolgreiche Verfahrensabschlüsse zu Gunsten der Verbraucher erwirkt. Kontaktieren Sie uns.