Aufgedeckt wurde der Abgasskandal im Jahr 2015 von der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde. Inhalt des Skandals ist die Tatsache, dass in den Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche), aber auch in den Fahrzeugen anderer Hersteller (Mercedes-Benz, BMW, etc.) unerlaubte Abschalteinrichtungen (sog. defeat devices) verbaut werden, die mittels Sensorik erkennen, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand getestet wird.
In einer Prüfsituation verändern diese Einrichtungen das Abgasverhalten derart, dass den Testern ein vermeintlich sauberes Dieselfahrzeug vorgespiegelt wird. Im Straßenbetrieb hält das Fahrzeug sodann die geltenden Abgas-Grenzwerte nicht ein.
Falls Sie ein von der Abgasmanipulation betroffenes Fahrzeug haben, steht Ihnen - solange Gewährleistungsansprüche bestehen - das Recht auf Nachlieferung (Neulieferung) zu. Sie können also die Lieferung eines Neuwagen ohne manipulierte Software einfordern. Gegenüber dem Fahrzeughersteller bestehen daneben Schadenersatzansprüche, die darauf gerichtet sind, den Rücktritt vom Vertrag und damit die Rücknahme des Fahrzeugs zu erzwingen. Diese Ansprüche sind unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft, finanziert oder geleast haben. Bei einer Finanzierung gibt es außerdem die Möglichkeit den Fahrzeugfinanzierungsvertrag zu widerrufen. In der Folge ist dann auch der mit der Finanzierung verbundene Fahrzeugkaufvertrag rückabzuwickeln. Vermehrt zeigen sich die zuständigen Gerichte verbraucherfreundlich.
Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass in Sachen Abgasskandal aktuell keine Verjährung vorliegt - auch wenn Sie bis Ende 2018 Ihre Rechte noch nicht geltend gemacht haben. Wir empfehlen dennoch, zeitnah gegen die Autohersteller vorzugehen. Um Ihnen detailliert Auskunft geben zu können, benötigen wir weitere Informationen zum konkret betroffenen Fahrzeugmodell. Gerne beraten wir Sie persönlich im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs. Kontaktieren Sie uns.
Vermehrt urteilen die Gerichte, dass die Durchführung des Software-Updates keine taugliche Nachbesserung darstellt, da zum einen auch nach Durchführung des Updates die Abgas-Grenzwerte nicht eingehalten werden. Zum anderen besteht der Verdacht, dass durch den Eingriff in die Motorsteuerung Folgeschäden am Fahrzeug auftreten werden. Wir empfehlen, das Update nicht durchführen zu lassen. Andererseits hindert ein durchgeführtes Update nicht die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Verkäufer und Hersteller.
Die Rechtsanwaltskanzlei Marco Manes informiert in Sachen Abgasskandal im Handelsblatt:
Porsche - Artikel Handelsblatt
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