Neue Rückrufe im Daimler Abgasskandal – nun auch CO2-Manipulationen bei Mercedes?

Der aktuelle verpflichtende Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) trifft Mercedes der A-Klasse, B-Klasse und CLA (Shooting Break), vornehmlich mit den Motoren des Typs OM 607. Die KBA Referenznummer lautet 011310, der Hersteller-Code lautet 5496147. Die offizielle Beschreibung des Rückrufgrundes gibt das KBA wie folgt an:

„Konformitätsabweichung bezüglich der Regeneration des Dieselpartikelfilters“


Bereits jetzt erreichte einen unserer Mandanten die erste Aufforderung zur Durchführung der Softwaremaßnahme. Bemerkenswert ist hierbei, dass soweit ersichtlich, erstmals ein Hersteller verpflichtet wurde, wegen Manipulation der CO2-Emmissionen, die Fahrzeuge nachzubessern.

In dem Aufforderungsschreiben führt die Mercedes-Benz AG wie folgt aus:


„Wegen eines Aufbaufehlers auf dem Prüfstand ist es bei bestimmten Fahrzeugvarianten zu Ungenauigkeiten bei der Ermittlung von CO2-Emissionenswerten im Rahmen der Typgenehmigung gekommen. Diese könnte zu einer geringfügigen Überschreitung der in der Typgenehmigung angemeldeten CO2-Emissionswerte führen. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) werden wir daher im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs die Software des Motorsteuergerätes lhres Fahrzeugs aktualisieren, um die Ungenauigkeit zu korrigieren. Daneben werden mit der neuen Software auch die Stickoxid-Emissionen im Fahrbetrieb auf der Straße im Durchschnitt weiter gesenkt.“






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Damit weitet sich der Dieselskandal, der bislang ausschließlich die Manipulation der Stickoxidwerte auf dem Prüfstand betrag, aus. Die Daimler AG wird zu erklären haben, wie ein Aufbaufehler auf dem Prüfstand dazu führen kann, dass die betroffenen Fahrzeuge so konstruiert wurden, dass neben der Stickoxidwerten auch die CO2-Emmissionen nicht die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, denn andernfalls hätte das Kraftfahrt-Bundesamt keinen verpflichtenden Rückruf erlassen.


Bereits im Jahr 2016 hatte die unabhängige Forschungsinstitution ICCT festgestellt, dass die Motoren des Typs OM 607 die Abgasrückführung zur Minderung von Stickoxiden bei Außentemperaturen unter 17 Grad Celsius verringern, um den Motor zu schützen. ICCT wies kritisch darauf hin, dass in Europa in einem langen Zeitraum eines Jahres die Temperaturen unter 17 Grad lägen und nicht nachvollziehbar sei, warum Bauteile entsprechend geschützt werden müssten.

Von der Deutschen Umwelthilfe e.V. vorgenommene Tests kamen außerdem zu dem Ergebnis, dass der in den streitgegenständlichen Fahrzeugen verbaute Motor OM 607 den für den NOx-Ausstoß zulässigen Grenzwert um 1.300 % übersteigt, so dass mit diesem Motor ausgestattete Fahrzeuge nicht zulassungsfähig sind.


Betroffene Fahrzeughalter werden nun schriftlich über offizielle Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes informiert. Wir raten davon ab, ein Softwareupdate durchführen zu lassen. Die Kanzlei Manes führt im Abgasskandal bereits seit Januar 2018 Verfahren bezüglich dieses Motorentyps gegen die Daimler AG mit dem Ziel, den getäuschten Kunden Recht zu verschaffen. Nun, da ein – längst überfälliger – verpflichtender Rückruf des KBA vorliegt, sind die Erfolgsaussichten gegen die Daimler AG erheblich gestiegen.

Im Wesentlichen haben Betroffene zwei Möglichkeiten, einen Schadensersatz zu erhalten. Hierbei ist in aller Regel ein gerichtliches Vorgehen notwendig.

Ihre Möglichkeiten im Dieselskandal:


  • Rückgabe des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises durch die Daimler AG unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
  • Im Vergleichswege kann ein pauschaler Entschädigungsbetrag des gezahlten Kaufpreises angestrebt werden.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern und prüfen Ihre Ansprüche!


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