Dass nicht nur deutsche Autohersteller im Diesel-Abgasskandal verstrickt sind, hat sich seit Jahren angedeutet. In einer großen Aktion haben am 22. Juli 2020 Ermittler aus Deutschland, Italien und der Schweiz mehrere Standorte von Fiat und Iveco durchsucht. Es geht laut Staatsanwaltschaft Frankfurt um den Verdacht, dass in Diesel-Motoren von Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung getrickst worden ist.
Unserer Kanzlei liegen belastbare Informationen vor, dass in den Motoren 2.3 l EU5 des FCA Konzerns eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.
Wir haben in den vergangenen Jahren erfolgreich viele Endkunden des VW- und Daimler Konzerns bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt. Auf dieser Erfahrung aufbauend, setzten wir auch Ihre Ansprüche gegen den FCA-Konzern durch, nachdem der Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 entschieden hat, dass die planmäßige Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt, die den Hersteller zum Schadensersatz verpflichtet. Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass jeder Besitzer/Eigentümer eines manipulierten Fahrzeugs auch in seinem Land klagebefugt ist. Das bedeutet, dass nun auch gegen ausländische Fahrzeughersteller in Deutschland geklagt werden kann.
Gerne unterstützen wir Sie und informieren Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstprüfung über Ihre Rechte. Kontaktieren Sie uns!
Update - Erfahren Sie mehr über den Abgasskandal bei Fiat:
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