Nach den zunächst ablehnenden und zurückhaltenden Entscheidungen der Gerichte rund um die Klagen der getäuschten Kunden des italienischen Fahrzeug- und Motorenherstellers FCA Italy S.p.A. (Fiat Chrysler Automobile; jetzt Stellantis), werden mehr und mehr Urteile bekannt, die den Kunden und späteren Klägern recht geben.
Jüngst so auch das Landgericht Ravensburg (Az. 2 O 114/21). Mit Urteil vom 31. Januar 2022 stellte die zweite Zivilkammer des Gerichts eine illegale Abschalteinrichtung im Fiat Ducato-Antrieb des Wohnmobils des Klägers fest.
Zunächst stellte das zuständige Landgericht den Einbau einer Abschalteinrichtung i.S.d. Art 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007 fest, welche die Abgasreinigung nach circa 22 Minuten deaktiviert. In Folge dieser Programmierung des streitgegenständlichen Fahrzeugs steht fest, dass das Fahrzeug des Klägers nicht den Zulassungsvoraussetzungen entspricht.
Diese Voraussetzung der Zulassungsfähigkeit sind für den Kläger, wie für jeden Fahrzeugkäufer, entscheidend bei der Wahl des Fahrzeugs. Das Gericht urteilte, dass Fiat seine Kunden dadurch vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.
Für den betrogenen Kunden und späteren Kläger bedeutet das Urteil, dass er sein manipuliertes Fahrzeug nun zurückgeben kann und den im Jahr 2014 gezahlten Kaufpreis in Höhe von 57.350,00 € erstattet bekommt. Dabei muss er sich für die Nutzung eine Entschädigung in Höhe von ca. 6.700,00 € auf Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Nach acht Jahren erhält er so nun über 50.000,00 € erstattet.
Ganz aktuell hat sich nun auch das Landgericht Stuttgart dieser Ansicht angeschlossen (Urteil vom 14. April 2022, Az. 20 O 147/21). Somit liegen unseres Wissen bislang vier landgerichtliche Verurteilungen vor.
Mit einem „Durchbruch“ ist zu rechnen, wenn die erste obergerichtliche Entscheidung gegen „Fiat“ vorliegt. Derzeit legt „Fiat“ noch gegen alle erstinstanzlichen Entscheidungen Berufung ein. Die Rechtsanwaltskanzlei Manes führt auch in diesem Bereich einige Berufungsverfahren und geht davon aus, dass zeitnah aussagekräftige obergerichtliche Entscheidungen vorliegen werden.
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