Fiat Abgasskandal – weiterer Erfolg vor dem LG Arnsberg – Kanzlei mit Urteilen gegen Fiat Italy


Die Rechtsanwaltskanzlei Manes hat, nachdem sie wiederholt (Versäumnis-)Urteile gegen die Firma FCA Italy S.p.A. (vormals Fiat) erstritten hat, nunmehr ein weiteres stattgebendes Versäumnisurteil des LG Arnsberg erwirkt (LG Arnsberg, Urteil vom 19. August 2021, Az. 1-1 0 205/21).


Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohnmobil des Typs Fiat Ducato Eura Mobil Profila 660 HB. Nach den Informationen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist die Motorsteuerungssoftware derart manipuliert, dass die Abgasreinigung des Motors jeweils ca. 22 Minuten nach Start des Motors weitgehend deaktiviert wird. Der NEFZ-Prüfzyklus, nach dem der Motorentyp zertifiziert ist, dauert etwa 20 Minuten. In diesem klägerischen Vortrag sieht die entscheidende Kammer eine unzulässige Manipulation der Abgasreinigung. 

Das hier streitgegenständliche Fahrzeug verfügt über den Motor Fiat Ducato Multijet 130, mit 96 kw und einem Hubraum von 2.287 ccm. Das Fahrzeug unterliegt der Euro-Norm 5; d.h. der zulässige Grenzwert für den Ausstoß von NOx-Emissionen beträgt 280 mg/km (leichte Nutzfahrzeuge). 

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor kurzem einen ausführlichen Messbericht veröffentlicht. Auch der hier streitgegenständliche Motor wurde dabei im Realbetrieb überprüft. Dabei lag der Ausstoß von NOx-Emissionen durchweg über dem gesetzlichen Grenzwert; teilweise bei 1.520 mg/km, also eine 5,5fache Überschreitung des Grenzwerts.

Bereits das Landgericht Görlitz hatte den Autokonzern wegen Abgasmanipulationen bei einem Wohnmobil auf Basis des Fiat Ducato per (Teil-)Versäumnisurteil vom 11. Mai 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 5 O 28/21).


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Auch das Landgericht Stade stellte am 16. April 2021 aufgrund der Abgasmanipulation fest, dass FCA verpflichtet ist, dem Kläger eines Wohnmobils Schadensersatz zu bezahlen (Az. 2 0 15/21). Da FCA/Stellantis sich zur Klage nicht geäußert hatte, fällte das Gericht ein Versäumnisurteil.

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