„Konformitätsabweichung bezüglich der Regeneration des Dieselpartikelfilters“
Bereits jetzt erreichte einen unserer Mandanten die erste Aufforderung zur Durchführung der Softwaremaßnahme. Bemerkenswert ist hierbei, dass soweit ersichtlich, erstmals ein Hersteller verpflichtet wurde, wegen Manipulation der CO2-Emmissionen, die Fahrzeuge nachzubessern.
In dem Aufforderungsschreiben führt die Mercedes-Benz AG wie folgt aus:
„Wegen eines Aufbaufehlers auf dem Prüfstand ist es bei bestimmten Fahrzeugvarianten zu Ungenauigkeiten bei der Ermittlung von CO2-Emissionenswerten im Rahmen der Typgenehmigung gekommen. Diese könnte zu einer geringfügigen Überschreitung der in der Typgenehmigung angemeldeten CO2-Emissionswerte führen. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) werden wir daher im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs die Software des Motorsteuergerätes lhres Fahrzeugs aktualisieren, um die Ungenauigkeit zu korrigieren. Daneben werden mit der neuen Software auch die Stickoxid-Emissionen im Fahrbetrieb auf der Straße im Durchschnitt weiter gesenkt.“
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Damit weitet sich der Dieselskandal, der bislang ausschließlich die Manipulation der Stickoxidwerte auf dem Prüfstand betrag, aus. Die Daimler AG wird zu erklären haben, wie ein Aufbaufehler auf dem Prüfstand dazu führen kann, dass die betroffenen Fahrzeuge so konstruiert wurden, dass neben der Stickoxidwerten auch die CO2-Emmissionen nicht die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, denn andernfalls hätte das Kraftfahrt-Bundesamt keinen verpflichtenden Rückruf erlassen.
Bereits im Jahr 2016 hatte die unabhängige Forschungsinstitution ICCT festgestellt, dass die Motoren des Typs OM 607 die Abgasrückführung zur Minderung von Stickoxiden bei Außentemperaturen unter 17 Grad Celsius verringern, um den Motor zu schützen. ICCT wies kritisch darauf hin, dass in Europa in einem langen Zeitraum eines Jahres die Temperaturen unter 17 Grad lägen und nicht nachvollziehbar sei, warum Bauteile entsprechend geschützt werden müssten.
Von der Deutschen Umwelthilfe e.V. vorgenommene Tests kamen außerdem zu dem Ergebnis, dass der in den streitgegenständlichen Fahrzeugen verbaute Motor OM 607 den für den NOx-Ausstoß zulässigen Grenzwert um 1.300 % übersteigt, so dass mit diesem Motor ausgestattete Fahrzeuge nicht zulassungsfähig sind.
Im Wesentlichen haben Betroffene zwei Möglichkeiten, einen Schadensersatz zu erhalten. Hierbei ist in aller Regel ein gerichtliches Vorgehen notwendig.
Ihre Möglichkeiten im Dieselskandal:
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern und prüfen Ihre Ansprüche!
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