Mercedes Abgasskandal – KBA entdeckt neue Abschalteinrichtungen
12.09.2023 - Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli diesen Jahres aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
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BGH bestätigt Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal
26.06.2023 - Im Dieselabgasskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine neue Grundsatzentscheidung gefällt und einen Schadensersatzanspruch für Kunden, die ein Dieselfahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung erworben hatten, bejaht. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März geurteilt hatte, dass die für die Zulassung von Dieselfahrzeugen einschlägige EU-Richtlinie auch den Verbraucher schützen soll, hatte sich auch der BGH mit dieser Frage auseinandersetzen müssen.
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Landgericht München II urteilt im Fiat-Abgasskandal zugunsten der Verbraucher
22.06.2023 - Auch im Fiat Abgasskandal kehrt keine Ruhe ein. In einem jüngeren Urteil hat das Landgericht München II den Schadensersatzforderungen der klagenden Verbraucherin Recht gegeben.
Die Klägerin in dem Verfahren (Az.: 13 O 3213/21) hatte 2016 ein Wohnmobil gekauft, dass auf einem Fiat Ducato aufbaut, der über den Motor 2,3 l Multijet 110 kW 2287 ccm verfügt. Nachdem bekannt wurde, dass auch Fiat in seinen Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet, reichte sie im Oktober 2021 Klage ein.
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Nach Stadler Geständnis - Erfolg für Verbraucher im Diesel-Abgasskandal bei Audi
01.06.2023 - Das Oberlandesgericht Nürnberg hat im Diesel-Abgasskandal ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. In dem Rechtsstreit, den die Kanzlei Manes gegen die Audi AG führte, bejahte das OLG Nürnberg eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§826 BGB) durch die Audi AG.
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Neuigkeiten im Dieselskandal vom Bundesgerichtshof - Entscheidung vertagt, aber die Richtung ist klar
22.05.2023 - Der Bundesgerichtshof hat am Montag, den 8. Mai 2023, weiter zu den rechtlichen Auswirkungen des Dieselskandals verhandelt. Das Urteil über den (Umfang) etwaiger Schadensersatzansprüche für Käufer betroffener Fahrzeuge wurde jedoch auf den 26. Juni 2023 vertagt. In der Verhandlung ist jedoch die neue Auffassung des Bundesgerichtshofes in Reaktion auf die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bereits klar geworden.
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Weitreichendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Eigentümer von Fahrzeugen mit unzulässiger Abgastechnik wie Thermofenstern können von Hersteller Schadenersatz verlangen!
21.03.2023 - Der EuGH entschied, dass das Verwenden von Thermofenstern zur Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen ist unzulässig. Die Richter betonten im Urteil das Überwiegen der individuellen Interessen des Käufers gegenüber der Automobilindustrie. Die Mitgliedstaaten müssten daher vorsehen, dass der Käufer eines solchen Fahrzeugs gegen den Hersteller einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Die Pressemitteilung des EuGH steht für Sie hier zum download bereit.
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Fortschritte im Fiat Abgasskandal – zwei weitere Landgerichte bestätigen illegale Abschalteinrichtung(en)
29.04.2022 - Nach den zunächst ablehnenden und zurückhaltenden Entscheidungen der Gerichte rund um die Klagen der getäuschten Kunden des italienischen Fahrzeug- und Motorenherstellers FCA Italy S.p.A. (Fiat Chrysler Automobile; jetzt Stellantis), werden mehr und mehr Urteile bekannt, die den Kunden und späteren Klägern recht geben.
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OLG Frankfurt entscheidet: Verluste in Online-Casinos müssen erstattet werden
29.04.2022 - In einem ersten wegweisenden Urteil hatte das Landgericht Gießen am 21. Januar 2021 (Az. 4 O 84/20) entschieden, dass die Betreiber von Online-Casinos die von Spielern verlorenen Glückspieleinsätze rechtswidrig erlangt haben und diese Verluste an die Spieler zurückerstatten müssen.
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Amtlicher Rückruf für Opel – fast 75.000 Fahrzeuge betroffen
15.03.2022 - Nach vergeblichen Bemühungen des Herstellers behördlich Maßnahmen durch freiwilliges Tätigwerden zu verhindern ist nun das Kraftfahrtbundsamt (KBA) eingeschritten und hat einen amtlichen Rückruf für die 1,3 l und 1,6 l Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6 verhängt. Am 17.02.2022 veröffentlichte das KBA den amtlichen verpflichtenden Rückruf für etwas mehr als 74.500 Fahrzeuge des deutschen Marktes.
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22.02.2022 - Der Abgasskandal rund um den Motor EA-189 war kürzlich erneut Grundlage für eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Kunden des Volkswagen-Konzerns, die in der Zeit ab Februar 2012 einen Neuwagen erworben haben (entweder unmittelbar oder bei einem Händler) und Ansprüche im Dieselskandal noch nicht geltend gemacht haben, können auch heute noch den sog. Restschadenersatz geltend machen.
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Schadensersatz für Audi A7 Sportsback 3,0 TDI Quattro EU6 im Abgasskandal
26.01.2022 - Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 15. Dezember 2021 (Aktenzeichen: 1 O 91/21) erneut die Audi AG verurteilt, an einen Käufer eines Audi A7 Sportsback 3,0 TDI Quattro EU6 den Kaufpreis zurückzuzahlen - abzüglich einer Nutzungsentschädigung - Zug um Zug gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs.
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14.12.2021 - Die Rechtsanwaltskanzlei Manes hat ein weiteres stattgebendes Versäumnisurteil des LG Arnsberg erwirkt. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohnmobil des Typs Fiat Ducato Eura Mobil Profila 660 HB. Nach den Informationen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist die Motorsteuerungssoftware derart manipuliert, dass die Abgasreinigung des Motors jeweils ca. 22 Minuten nach Start des Motors weitgehend deaktiviert wird.
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10.12.2021 - Die deutsche Umwelthilfe hat jüngst ein weiteres Gutachten im FCA-Abgasskandal veröffentlicht. Altes Problem und neue Erkenntnisse scheint die Devise, wenn die deutsche Umwelthilfe ihre aktuellen Messergebnisse unter Leitung des renommierten Umweltexperten Dr. Axel Friedrich zu den manipulierten Abgaswerten der Fiat Ducato Modelle vorstellt. Die Ergebnisse sind schockierend.
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17.11.2021 - Der aktuelle verpflichtende Rückruf des KBA trifft A-Klasse, B-Klasse und CLA (Shooting Break), vornehmlich mit den Motoren des Typs OM 607. Damit weitet sich der Abgasskandal, der bislang ausschließlich die Manipulation der Stickoxidwerte auf dem Prüfstand betrag, aus.
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15.11.2021 - Der EuGH hat am 9. September 2021 in seinem Urteil mit dem Az. C-33/20, C-155/20, C-187/20 die Karten im Widerruf neu gemischt; und das ganz klar zum Vorteil der Verbraucher!
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05.11.2021 - In einem aktuellen Gutachten beschreibt der Hacker und Software-Experte Felix Domke gleich acht unzulässige Abschalteinrichtungen, die er in einem untersuchten Dieselfahrzeug identifiziert hat. Bei dem exemplarisch untersuchten Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz E 350 BlueTEC 4MATIC mit dem Motor OM 642.
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02.11.2021 - Das Landgericht Berlin hat erneut die Audi AG verurteilt, dem Käufer eines Audi A6 3.0 TDI den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs zu erstatten (Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. Oktober 2021, Aktenzeichen 63 O 15/20).
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(LG Bielefeld, Urteil vom 19. August 2021, Az. 8 O 100/21).
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Die Rechtsanwaltskanzlei Manes hat, nachdem sie bereits das zweite Urteil gegen die Firma FCA Italy S.p.A. (vormals Fiat) erhalten hatte, nunmehr einen bemerkenswerten Beweisbeschluss vor dem Landgericht Saarbrücken erwirkt. Unserer Kanzlei liegen exklusive Informationen vor, die es ermöglichen, Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten gegenüber der FCA Italy S.p.A. durchzusetzen.
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14.05.2021 - Die Audi AG muss einen von Abgasmanipulationen betroffenen Porsche Cayenne S Euro 5 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Paderborn aktuell mit Urteil vom 6. Mai 2021 entschieden (Az.: 3 O 5/21). Darüber hinaus hat der Kläger einen Anspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrags seit Erhebung der Klage, was dem Kläger mehrere tausend Euro zusätzlich beschert. Das Urteil zum finden Sie hier.
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03.05.2021 - VW erleidet im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 eine weitere empfindliche Niederlage, und zwar erstmals vor einem Oberlandesgericht. Mit Urteil vom 9. April 2021 stellte das OLG Naumburg fest, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe (Az.: 8 U 68/20).
Das Urteil zum download finden Sie hier.
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03.03.2021 - Die Rechtsanwaltskanzlei Manes hat heute das erste obsiegende Urteil in Sachen Fiat Abgasskandal erhalten (FCA Italy / Stellantis). Es handelt sich um ein Versäumnisurteil.
Das Gericht hat den Klägervortrag dahingehend für schlüssig erachtet, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorliegt. Da es sich bei dem Fahrzeug um ein Wohnmobil handelt, wurde auch dem klägerischen Vortrag dahingehend gefolgt, dass der Nutzungsersatz nicht anhand der gefahrenen Kilometer zu errechnen ist, sondern auf Basis einer angenommenen Gesamtnutzungsdauer von 25 Jahren. Dies dürfte sich auf die Ansprüche der Kläger in der Regel positiv auswirken. Das Urteil steht für Sie zum download bereit.
Hier erfahren Sie mehr über die Abgasmanipulation bei Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco.
10.01.2021 - Ein weiteres Urteil unterstreicht die Rechte von Verbrauchern im Diesel Abgasskandal. Der geschädigte Kläger kann seinen Kaufpreis zurückfordern und das manipulierte Fahrzeug unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zurückgeben.
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17.12.2020 - Der europäische Gerichtshof stärkt mit seiner neuesten Entscheidung die Rechte der Verbraucher. Das Gericht in Luxemburg entschied, dass Autohersteller keine Abschalteinrichtungen nutzen dürfen, die gezielt die Abgaswerte auf dem Prüfstand verbessern.
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13.11.2020 - Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden das Daimler bei einem Mercedes Benz Marco Polo Schadenersatz leisten muss (Az.: 7 U 35/20).
Der Kläger hatte den Mercedes Benz Marco Polo 250 Diesel erworben. In dem Fahrzeug ist der Motor OM651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rief das Fahrzeug im Jahr 2018 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurück. Der Rückruf bezog sich zunächst auf den Mercedes Benz Vito 1,6 l Diesel und wurde später auch auf den Mercedes Benz Marco Polo erweitert. Das OLG Köln sprach dem Kläger Schadenersatz zu.
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21.08.2020 - Recherchen des SWR legen den Verdacht nahe, dass auch Benzinmotoren vom Abgasskandal betroffen sein könnten. Dem SWR liegt exklusiv ein aktuelles Gerichtsgutachten vor, das für einen Audi Q5 TFSI 2.0 (Euro 6), Baujahr 2015, angefertigt wurde.
Um zu klären, ob bei dem Fahrzeug eine sogenannte "Abschalteinrichtung" vorliegt, wurden bei dem Audi Q5 mehrere Abgastests durch einen unabhängigen Gerichtsgutachter durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass sich die Abgaswerte deutlich veränderten, wenn vor dem Test das Lenkrad eingeschlagen wurde.
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09.08.2020 - In einer großen Aktion haben am 22. Juli 2020 Ermittler aus Deutschland, Italien und der Schweiz mehrere Standorte von Fiat und Iveco durchsucht. Es geht laut Staatsanwaltschaft Frankfurt um den Verdacht, dass Diesel-Motoren von Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind.
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17.06.2020 - Das Kraftfahrtbundesamt hat erneut Rückrufbescheide für Diesel-Fahrzeuge erlassen. Daimler muss weltweit etwa 170.000 weitere Fahrzeuge wegen des Vorwurfs einer illegalen Abgastechnik zurückrufen. Betroffen sind ältere Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5.
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25.05.2020 - Käufer von VW-Autos können nach Auffassung des Bundesgerichtshofs einen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Dieselskandals haben. Der BGH bejahte soeben einen Anspruch des Käufers eines gebrauchten VW Sharan aus § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Urt. v. 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19).
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24.05.2020 - Der Autobauer VW hat im Rahmen eines Verfahrens vor dem Duisburger Landgericht zugegeben, das Fahrzeug VW Golf 7 TDI (Euro 6) mit einer sogenannten Abschalteinrichtung versehen zu haben. Das Landgericht Duisburg verurteilt VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Handlung zum Ersatz des Kaufpreises.
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17.01.2020 - Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank am 7. Januar 2020 zwölf weitere Rückrufe für Mercedesfahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die Rückrufe nennt das KBA die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Damit weitet sich der Abgasskandal um die Fahrzeuge des Daimler Konzerns erneut aus.
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04.12.2019 - Der Dieselskandal bei VW weitet sich aus. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ließ am 3. Dezember 2019 die Geschäftsräume des Autobauers in Wolfsburg durchsuchen. Im Zentrum der Ermittlungen stehen Fahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 288.
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02.12.2019 - Der Spiegel berichtete am vergangenen Freitag von zwei weiteren Abschalteinrichtungen, die die Daimler AG dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) melden musste. Betroffen von dem drohenden Rückruf sind diesmal insbesondere Modelle mit kleineren Diesel-Motoren.
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20.11.2019 - In einem Verfahren, welches die Rechtsanwaltskanzlei Manes vor dem Landgericht Osnabrück (Az. 31 O 509/19) geführt hat, wurde die Volkswagen AG am 20. November 2019 zur Rücknahme des mangelhaften Fahrzeugs verurteilt.
Besonderheit in diesem Verfahren ist, dass der Kläger sich zwar für die gefahrenen 127.329 km eine sog. Nutzungsentschädigung in Höhe von € 9.973,78 anrechnen lassen muss. Im Gegenzug wurde die Volkswagen AG jedoch verurteilt, die volle Kaufpreiszahlung in Höhe von € 23.500 über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren mit 4% p.a. zu verzinsen, so dass der Kläger bis auf wenige Euro seinen vollen Kaufpreis erstattet bekommt, obwohl er das Fahrzeug nahezu 11 Jahre genutzt hat. Darüber hinaus hat das Landgericht festgestellt, dass die Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nicht verjährt sind, so dass auch heute noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Für weiterführende Informationen oder eine kostenfreie Überprüfung möglicher Ansprüche im Abgasskandal wenden Sie sich gerne an uns. Lassen Sie Ihre Ansprüche kostenfrei durch uns überprüfen! Das Urteil steht hier für Sie zum download bereit.
14.11.2019 - Audi muss bundesweit zunächst rund 40.000 Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 zurückrufen. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ordnete am 5. November 2019 einen Rückruf für Fahrzeuge der Modellreihen A 4 und A6 mit aus den Jahren 2004 bis 2009 an. Lesen Sie mehr...
Für weiterführende Informationen oder eine kostenfreie Überprüfung möglicher Ansprüche gegenüber Audi wenden Sie sich gerne an uns.
12.11.2019 - Von dem Rückruf des Kraftfahrtbundesamt (KBA) wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen sind die Opel-Modelle Zafira 1,6 und 2,0 Liter CDTi, Insignia 2,0 CDTi und Cascada 2,0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016 betroffen.
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06.11.2019 - In einem Verfahren, welches die Rechtsanwaltskanzlei Manes vor dem Landgericht Regensburg (Az. 31 O 509/19) führt hat die Audi AG mitteilen lassen, dass nunmehr auch amtliche Rückrufbescheide für die 3.0 TDI Motoren mit der Euro Norm EU5 vorliegen.
Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Audi A6 3.0 TDI mit der Euro 5 Norm. In der Vergangenheit hatte die Audi AG stets beteuert, dass dort keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verbaut seien. Nunmehr haben die Prozessbevollmächtigten der Audi AG mitgeteilt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt unter dem 11. Oktober 2019 einen verpflichtenden Rückruf der Fahrzeuge Audi A6/A7 3.0 TDI Euro 5 wegen des „Emissionsverhaltens“ erlassen hat. Interessant ist, dass das Kraftfahrt-Bundesamt den Bescheid, soweit ersichtlich, nicht in der Rückrufdatenbank veröffentlicht hat.
Dieser Motor ist auch baugleich in anderen Konzernmodellen verbaut, beispielsweise im Audi SQ5 Euro 5.
04.11.2019 - Nach jüngsten Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Kooperation mit dem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) steht fest, dass der Porsche Cayenne S Diesel die größten Abweichungen von den gesetzlichen Auflagen aufweist. Dem Gutachten zufolge ist der Porsche, mit ca. 1.200 % über dem zulässigen Stickoxid-Ausstoß (NOx), der „dreckigste“ Diesel unter 131 vom EKI und der DUH getesteten Fahrzeugen der Euro-5- und Euro-6-Normen.
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28.10.2019 - Neben den neuen vom Kraftfahrtamt-Bundesamt angeordneten Rückrufen von Daimler-Fahrzeugen, verliert die Daimler AG nun erneut vor dem Landgericht Stuttgart. Bei der Klage ging es um einen Mercedes GLC 220d, der bei normalen Betriebsbedingungen die Abgasreinigung unzulässig reduziere. Daimler hatte argumentiert: Unter den vorgegebenen Prüfstandbedingungen halte der Wagen den Stickoxid-Grenzwert ein. Es gebe keine Abschalteinrichtung und werde die Abgasreinigung auch nicht ober- oder unterhalb bestimmter Lufttemperaturen abgeschaltet. Allerdings räumte das Unternehmen ein: Wie gut die Abgasreinigung funktioniert, hänge schon unter anderem von der Lufttemperatur ab. Nach der Ansicht der Richter dürfte der Diesel-SUV somit nach dem Zulassungsrecht der EU gar keine Zulassung haben. Deswegen das der Kläger sein Auto nun zurückgeben und soll Schadensersatz samt Zinsen erhalten.
Quelle: Focus
25.10.2019 - Der Volkswagen-Konzern verlor nun auch erstmals vor dem Oberlandesgericht München und das als Hauptverantwortlicher, obwohl es sich um eine Klage wegen eines abgasmanipulierten Audi Q3 handelte. Die Richter werfen VW eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor, weil das Inverkehrbringen der betrügerischen Umschalttechnik in der Kenntnis erfolgt sei, dass die Konzernschwester Audi die Käufer nicht über den Mangel informiert hat und sehenden Auges verkaufte. Das OLG sprach dem Kläger Schadenersatz zu.
Auch das Oberlandesgericht Naumburg entschied vor kurzem zu Gunsten eines Klägers, mit einem mit der illegalen Abgastechnik ausgestatteten VW Tiguan. Somit votieren inzwischen die Mehrzahl der Oberlandesgerichte für die Verbraucher im Abgasskandal. Für weiterführende Informationen oder eine kostenfreie Überprüfung möglicher Ansprüche gegenüber VW wenden Sie sich gerne an uns.
Das Landgericht Trier hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Dieselabgasskandal wohl erst mit Entscheidung des Bundesgerichtshofes beginnt.
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Zum dritten Mal ordnet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei Daimler einen Diesel-Rückruf an. Zuletzt hatte das KBA 60.000 Fahrzeuge des Mercedes-Benz GLK 220 CDI zurückgerufen. Wir hatten bereits berichtet: Artikel im Handelsblatt
Der Autobauer hat nach Ansicht der Behörden in Hunderttausenden weiteren Diesel-Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet. Betroffen sind Mercedes Benz Fahrzeuge, die mit dem schon etwas älteren Euro-5-Dieselmotor mit der Bezeichnung OM651 ausgestattet sind. Der Motor wurde zwischen 2008 und Juni 2016 in vielen Baureihen verwendet, kommt in aktuellen Baureihen aber nicht mehr zum Einsatz. Er hat einen Hubraum von 2143 cm³ und wurde beispielsweise in der A-Klasse, B-Klasse, C-Klasse, E-Klasse, Sprinter, Vito, GLK, CLK und vielen weiteren Modellen verbaut. Das KBA hatte dem Autobauer schon 2018 auferlegt, gut 680.000 Diesel-Fahrzeuge zurückzurufen, im Juni dieses Jahres kamen dann noch einmal rund 60.000 Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK dazu.
Für weiterführende Informationen oder eine kostenfreie Überprüfung möglicher Ansprüche gegenüber der Daimler AG wenden Sie sich gerne an uns.
Nachdem bereits eine Vielzahl von Fahrzeugmodellen des Volkswagen-Konzerns aufgrund des Motors EA189 vom Abgasskandal betroffen sind, wurde nun bekannt, dass auch Modelle der Marken VW, Audi, Skoda und SEAT, in denen der Motor EA288 verbaut wurde, mutmaßlich manipuliert sind.
Laut eigenen Angaben des Südwestrundfunk (SWR), liegen diesem nun Dokumente vor, aus denen hervorgeht, dass auch in den neuesten Dieselmotoren der Euro-6-Norm eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurden.
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Wer nach dem 10. Juni 2010 einen Verbraucherdarlehens- oder Leasingvertrag abgeschlossen hat um ein Fahrzeug zu finanzieren, kann einen solchen Vertrag unter Umständen widerrufen.
Gerade bei Fahrzeugen, die vom Diesel- beziehungsweise Abgasskandal betroffen sind, lohnt sich die Prüfung der Finanzierungsverträge. Beim Widerruf des Darlehensvertrags können wir unterstützen.
Erfahren Sie mehr im Artikel bei n.tv.de...
Der Oktober bringt positive Neuigkeiten für Betroffene des VW-Abgasskandals mit sich. Erstmals wurde VW in einem Verfahren vor dem OLG Oldenburg zur Zahlung eines Schadensersatzes im Abgasskandal verurteilt.
Volkswagen hat nach Auffassung des Gerichtes seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig nach § 826 BGB geschädigt, indem es eine illegale Abschalteinrichtung in Dieselfahrzeugen verbaut hat.
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Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, besteht der Verdacht, dass 260.000 Mercedes Sprinter vom Dieselskandal betroffen sein sollen. Aus einem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) an Daimler vom 25. September 2019 soll hervorgehen, dass auch in den Sprintern eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde.
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In nahezu allen Darlehensverträgen wurde durch die Banken und Sparkassen eine (häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen befindliche) Klausel zur Aufrechnung verwendet.
Der 11. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 20. März 2018 (Az. XI ZR 309/16) entschieden, dass eine solche Klausel den Verbraucher unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist.
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Immobiliendarlehensverträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen auch heute noch mit erheblichem finanziellen Vorteil für den Darlehensnehmer widerrufen werden. Mit Urteil vom 4. Juli 2017 (Az. XI ZR 741/16) hat sich der BGH erneut zur Notwendigkeit der Angabe der Aufsichtsbehörde in Immobiliardarlehensverträgen geäußert und seine bisherigen Ansichten hierzu beibehalten und konkretisiert.
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